{"id":5242,"date":"2022-08-09T15:25:52","date_gmt":"2022-08-09T13:25:52","guid":{"rendered":"https:\/\/schoener-kosmetik-produktion.de\/?page_id=5242"},"modified":"2026-08-24T11:54:58","modified_gmt":"2026-08-24T09:54:58","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schoener-kosmetik-produktion.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"[vc_row type=&#8220;full_width_background&#8220; full_screen_row_position=&#8220;middle&#8220; column_margin=&#8220;default&#8220; column_direction=&#8220;default&#8220; column_direction_tablet=&#8220;default&#8220; column_direction_phone=&#8220;default&#8220; scene_position=&#8220;center&#8220; top_margin=&#8220;8%&#8220; constrain_group_7=&#8220;yes&#8220; bottom_margin=&#8220;8%&#8220; text_color=&#8220;dark&#8220; text_align=&#8220;left&#8220; row_border_radius=&#8220;none&#8220; row_border_radius_applies=&#8220;bg&#8220; overflow=&#8220;visible&#8220; advanced_gradient_angle=&#8220;0&#8243; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; shape_divider_position=&#8220;bottom&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220; gradient_type=&#8220;default&#8220; shape_type=&#8220;&#8220;][vc_column column_padding=&#8220;no-extra-padding&#8220; column_padding_tablet=&#8220;inherit&#8220; column_padding_phone=&#8220;inherit&#8220; column_padding_position=&#8220;all&#8220; column_element_spacing=&#8220;default&#8220; background_color_opacity=&#8220;1&#8243; background_hover_color_opacity=&#8220;1&#8243; column_shadow=&#8220;none&#8220; column_border_radius=&#8220;none&#8220; column_link_target=&#8220;_self&#8220; column_position=&#8220;default&#8220; gradient_direction=&#8220;left_to_right&#8220; overlay_strength=&#8220;0.3&#8243; width=&#8220;1\/1&#8243; tablet_width_inherit=&#8220;default&#8220; tablet_text_alignment=&#8220;default&#8220; phone_text_alignment=&#8220;default&#8220; animation_type=&#8220;default&#8220; bg_image_animation=&#8220;none&#8220; border_type=&#8220;simple&#8220; column_border_width=&#8220;none&#8220; column_border_style=&#8220;solid&#8220;][vc_column_text]ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN (AGB)<\/p>\n<p>Sch\u00f6ner Kosmetik GmbH, Birkeneck 9, 85399 Hallbergmoos<br \/>\nF\u00fcr Kosmetikproduktion (Private Label, Lohnherstellung), Beratung und Regulatorik<br \/>\nAusschlie\u00dflich gegen\u00fcber Unternehmern \u00b7 Fassung vom 09.08.2026<\/p>\n<p>\u00a7 1 Geltungsbereich, Einbeziehung, Abwehr<\/p>\n<p>(1) Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB&#8220;) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Angebote, Vertr\u00e4ge, Lieferungen und Leistungen der Sch\u00f6ner Kosmetik GmbH (nachfolgend \u201eSch\u00f6ner Kosmetik&#8220;) gegen\u00fcber Unternehmern im Sinne des \u00a7 14 BGB, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen (nachfolgend \u201eKunde&#8220;). Sie gelten f\u00fcr Kauf- und Werklieferungsvertr\u00e4ge, f\u00fcr Werk- und Dienstvertr\u00e4ge einschlie\u00dflich Entwicklungs-, Beratungs- und Regulatorikleistungen sowie f\u00fcr alle Nebenleistungen. Gegen\u00fcber Verbrauchern im Sinne des \u00a7 13 BGB finden diese AGB keine Anwendung.<\/p>\n<p>(2) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss g\u00fcltigen Fassung auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Die jeweils g\u00fcltige Fassung ist unter www.schoener-kosmetik.de\/pages\/agb abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch in Textform \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p>(3) Es gelten ausschlie\u00dflich diese AGB. Allgemeine Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Sch\u00f6ner Kosmetik ihnen nicht gesondert widerspricht oder in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos liefert. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit Sch\u00f6ner Kosmetik ihrer Geltung ausdr\u00fccklich und in Textform zugestimmt hat. Die Ausf\u00fchrung eines Auftrags stellt keine solche Zustimmung dar.<\/p>\n<p>(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Rahmen-, Liefer- und Qualit\u00e4tssicherungsvereinbarungen, gehen diesen AGB vor. F\u00fcr ihren Inhalt ist eine Vereinbarung in Textform ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>(5) Qualit\u00e4tssicherungs-, Rahmen- und Liefervereinbarungen sowie Verhaltenskodizes, Lieferantenerkl\u00e4rungen und Selbstausk\u00fcnfte des Kunden erweitern die Haftung von Sch\u00f6ner Kosmetik \u00fcber \u00a7 13 und \u00a7 14 hinaus nur, soweit dies ausdr\u00fccklich, unter Bezugnahme auf die betroffene Bestimmung dieser AGB und in Textform vereinbart ist. Allgemeine Gesch\u00e4fts- oder Einkaufsbedingungen, auf die in solchen Vereinbarungen verwiesen wird, werden nicht Vertragsbestandteil.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Angebot, Vertragsschluss, Vorrang der Auftragsbest\u00e4tigung<\/p>\n<p>(1) Angebote von Sch\u00f6ner Kosmetik sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind, wenn nicht anders angegeben, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum g\u00fcltig.<\/p>\n<p>(2) Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbest\u00e4tigung von Sch\u00f6ner Kosmetik in Textform oder mit Ausf\u00fchrung der Lieferung zustande.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschlie\u00dflich die Auftragsbest\u00e4tigung von Sch\u00f6ner Kosmetik ma\u00dfgeblich. Vorherige Angebote, Kostenvoranschl\u00e4ge, Pr\u00e4sentationen, Projektbesprechungen, E-Mails und sonstige Erkl\u00e4rungen begr\u00fcnden keine Leistungspflicht, soweit sie nicht in die Auftragsbest\u00e4tigung aufgenommen wurden.<\/p>\n<p>(4) M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen bed\u00fcrfen der Textform; dies gilt auch f\u00fcr die Abbedingung dieses Formerfordernisses.<\/p>\n<p>(5) Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00df-, Gewichts- und Leistungsangaben sind nur ann\u00e4hernd ma\u00dfgebend, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind.<\/p>\n<p>(6) \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Kunden nach Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung \u2014 insbesondere zu Rezeptur, Spezifikation, Packmitteln, Gestaltung, Druckdaten, Menge oder Termin \u2014 bed\u00fcrfen der Zustimmung von Sch\u00f6ner Kosmetik in Textform. Sch\u00f6ner Kosmetik teilt dem Kunden die Auswirkungen auf Preis und Liefertermin vor Umsetzung mit; mit der Best\u00e4tigung des Kunden in Textform gelten sie als vereinbart. Die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten tr\u00e4gt der Kunde, insbesondere f\u00fcr zus\u00e4tzliche Entwicklungs-, R\u00fcst-, Reinigungs- und Pr\u00fcfvorg\u00e4nge, f\u00fcr \u00c4nderungen von Druckdaten und Druckwerkzeugen sowie f\u00fcr nicht mehr verwendbare Rohstoffe und Packmittel. Bereits in Fertigung befindliche Lose k\u00f6nnen nicht mehr ge\u00e4ndert werden.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Leistungsumfang, Rezepturen, Schutzrechte, Werkzeuge<\/p>\n<p>(1) Von Sch\u00f6ner Kosmetik entwickelte oder mitentwickelte Rezepturen, Verfahren, Spezifikationen und das zugeh\u00f6rige Know-how bleiben Eigentum von Sch\u00f6ner Kosmetik. Der Kunde erh\u00e4lt kein Nutzungsrecht an der Rezeptur au\u00dferhalb der \u00fcber Sch\u00f6ner Kosmetik bezogenen Produkte, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.<\/p>\n<p>(2) Stellt der Kunde Rezepturen, Spezifikationen, Marken, Gestaltungen oder Texte bei, sichert er zu, hier\u00fcber verf\u00fcgen zu d\u00fcrfen. Er stellt Sch\u00f6ner Kosmetik von Anspr\u00fcchen Dritter wegen Verletzung von Schutzrechten frei, einschlie\u00dflich der erforderlichen Rechtsverteidigungskosten. Der Kunde r\u00e4umt Sch\u00f6ner Kosmetik das nicht ausschlie\u00dfliche, unentgeltliche und auf die Vertragsdurchf\u00fchrung beschr\u00e4nkte Recht ein, seine Marken, Kennzeichen, Gestaltungen und Texte zum Zweck der Herstellung, Kennzeichnung, Konfektionierung, Dokumentation und Auslieferung der Produkte zu nutzen und Dritte, insbesondere Druckereien, Etikettenhersteller und Konfektionierer, hiermit zu beauftragen. Das Recht endet mit Abschluss des letzten Auftrags; die Nutzung im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Dokumentationspflichten bleibt zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>(3) Lithografien, Entw\u00fcrfe, Klischees, Druck- und Pr\u00e4gezylinder, Stanzformen, Abf\u00fcll- und Konfektionierwerkzeuge sowie sonstige Spezialwerkzeuge bleiben Eigentum von Sch\u00f6ner Kosmetik, sofern nicht ausdr\u00fccklich in Textform etwas anderes vereinbart ist; eine anteilige Kostenbeteiligung des Kunden begr\u00fcndet f\u00fcr sich kein Eigentum und keinen Herausgabeanspruch. Sie werden f\u00fcr Nachbestellungen 24 Monate nach der letzten Lieferung aufbewahrt. Danach entscheidet Sch\u00f6ner Kosmetik nach billigem Ermessen \u00fcber die weitere Aufbewahrung; Anspr\u00fcche des Kunden erl\u00f6schen mit Ablauf der Frist. Werkzeuge und Formen im Eigentum des Kunden werden nach Abschluss des letzten Auftrags 6 Monate aufbewahrt und danach nach Aufforderung auf Kosten des Kunden zur\u00fcckgesandt oder verwertet.<\/p>\n<p>(4) Sch\u00f6ner Kosmetik ist berechtigt, einzelne Rohstoffe, Lieferquellen, Hilfsstoffe oder Verfahrensschritte zu \u00e4ndern, soweit dies erforderlich ist, weil ein Einsatzstoff nicht mehr, nicht in der erforderlichen Qualit\u00e4t oder nicht rechtzeitig verf\u00fcgbar ist oder aus regulatorischen Gr\u00fcnden nicht mehr eingesetzt werden darf, und soweit die vereinbarte Beschaffenheit, die freigegebene Spezifikation, die INCI-Deklaration und die Sicherheit des Produkts hiervon nicht abweichen. \u00c4nderungen, die sich auf die INCI-Deklaration, die Kennzeichnung, die Sicherheitsbewertung, die Haltbarkeit oder eine vom Kunden ausgelobte Eigenschaft auswirken, teilt Sch\u00f6ner Kosmetik dem Kunden vor Umsetzung in Textform mit; sie bed\u00fcrfen der Freigabe des Kunden in Textform. Erteilt der Kunde die Freigabe nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Mitteilung, ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Menge vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; Schadensersatzanspr\u00fcche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht. Wird ein Einsatzstoff aufgrund einer \u00c4nderung der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009 oder sonstiger zwingender Vorschriften unzul\u00e4ssig, tr\u00e4gt der Kunde die Kosten einer erforderlichen Neuentwicklung, Neubewertung und Neukennzeichnung sowie die Kosten nicht mehr verwendbarer Materialien.<\/p>\n<p>(5) Produktionsbedingt sind Mehr- oder Mindermengen zul\u00e4ssig und gelten als vertragsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung. Sie betragen je Artikelvariante bis 20.000 St\u00fcck bis zu 15 %, \u00fcber 20.000 St\u00fcck bis zu 10 % und \u00fcber 1.000.000 St\u00fcck bis zu 5 %. Berechnet wird die tats\u00e4chlich gelieferte Menge.<\/p>\n<p>(6) Vor Serienfertigung \u00fcbersandte Muster sind vom Kunden innerhalb von 10 Werktagen zu pr\u00fcfen und in Textform freizugeben. Nach Freigabe gelten die freigegebenen Eigenschaften als vereinbarte Beschaffenheit. Abweichungen in Farbe, Geruch, Viskosit\u00e4t und Konsistenz im branchen\u00fcblichen Rahmen sowie Sedimentation und Aufrahmung stellen keinen Mangel dar.<\/p>\n<p>(7) Sch\u00f6ner Kosmetik ist berechtigt, Vorprodukte und Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.<\/p>\n<p>(8) Sch\u00f6ner Kosmetik ist berechtigt, Produkte gleicher oder \u00e4hnlicher Art f\u00fcr andere Kunden herzustellen und Rezepturen, Verfahren und Know-how im Sinne des Absatzes 1 auch f\u00fcr andere Kunden zu verwenden. Eine Exklusivit\u00e4t, ein Wettbewerbsverbot oder eine Rezeptursperre besteht nur, soweit sie in Textform unter Angabe von Gegenstand, Gebiet, Dauer, Mindestabnahmemenge und Verg\u00fctung ausdr\u00fccklich vereinbart ist. Absatz 2 und \u00a7 16 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Beistellungen des Kunden<\/p>\n<p>(1) Vom Kunden beizustellende Rohstoffe, Packmittel und Kennzeichnungsmaterialien sind sp\u00e4testens zu dem in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Termin, andernfalls 15 Werktage vor dem Produktionstermin, mengenm\u00e4\u00dfig vollst\u00e4ndig, spezifikationsgerecht und frei Werk Hallbergmoos anzuliefern. Der Kunde stellt die f\u00fcr die Verarbeitung erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung, insbesondere Spezifikationen, Analysenzertifikate und Sicherheitsdatenbl\u00e4tter.<\/p>\n<p>(2) Bei versp\u00e4teter, unvollst\u00e4ndiger oder nicht spezifikationsgerechter Beistellung ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, den Produktionstermin angemessen zu verschieben und den entstehenden Mehraufwand \u2014 insbesondere R\u00fcst-, Stillstands-, Reinigungs- und Lagerkosten \u2014 nach Aufwand zu berechnen. F\u00fcr M\u00e4ngel des Endprodukts, die auf beigestelltem Material beruhen, haftet Sch\u00f6ner Kosmetik nicht. Eine Wareneingangspr\u00fcfung von Beistellungen erfolgt nur auf Identit\u00e4t, Menge und \u00e4u\u00dferlich erkennbare Besch\u00e4digung.<\/p>\n<p>(3) Beigestelltes Material verbleibt im Eigentum des Kunden. Der Kunde tr\u00e4gt die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung und hat das Material auf eigene Kosten gegen Besch\u00e4digung, Verlust und Untergang zu versichern. F\u00fcr Besch\u00e4digung oder Verlust beigestellten Materials w\u00e4hrend Lagerung, Handhabung oder Verarbeitung haftet Sch\u00f6ner Kosmetik bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit nur bis zur H\u00f6he des Wiederbeschaffungswerts, h\u00f6chstens jedoch 20.000 Euro je Schadensfall. Produktionsbedingte Anlauf-, R\u00fcst- und Ausschussmengen von bis zu 3 % des beigestellten Materials gelten als vertragsgem\u00e4\u00df und begr\u00fcnden keinen Ersatzanspruch. \u00a7 13 Abs. 1 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Beigestellte Packmittel \u2014 insbesondere Tuben, Flaschen, Tiegel, Sachets, Verschl\u00fcsse, Pumpen, Spr\u00fchk\u00f6pfe, Applikatoren, Dichtungen und Etiketten \u2014 d\u00fcrfen nur eingesetzt werden, wenn ihre Kompatibilit\u00e4t mit dem jeweiligen Produkt durch einen erfolgreich abgeschlossenen Kompatibilit\u00e4ts- und Stabilit\u00e4tstest nachgewiesen ist. Die Durchf\u00fchrung des Tests obliegt dem Kunden; er weist das Ergebnis auf Verlangen nach. Auf Wunsch f\u00fchrt oder begleitet Sch\u00f6ner Kosmetik den Test gegen gesonderte Berechnung.<\/p>\n<p>(5) Verzichtet der Kunde auf den Test oder auf dessen vollst\u00e4ndigen Abschluss, insbesondere zur Einhaltung eines kurzfristigen Liefertermins, so erfolgen Abf\u00fcllung und Auslieferung ausschlie\u00dflich auf sein Risiko. Sch\u00f6ner Kosmetik haftet in diesem Fall nicht f\u00fcr Qualit\u00e4tsm\u00e4ngel, Undichtigkeiten, Wechselwirkungen zwischen F\u00fcllgut und Packmittel, Migration, Korrosion, Verf\u00e4rbung, Geruchs- und Konsistenzver\u00e4nderung, Abl\u00f6sen von Etiketten oder Dekorationen sowie f\u00fcr hierauf beruhende Folgesch\u00e4den und R\u00fcckrufkosten. Der Verzicht ist in Textform zu dokumentieren; die Aufnahme eines entsprechenden Hinweises in die Auftragsbest\u00e4tigung gen\u00fcgt. \u00a7 13 Abs. 1 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(6) Sch\u00f6ner Kosmetik ist berechtigt, die Verarbeitung beigestellter Packmittel abzulehnen oder zu unterbrechen, wenn diese f\u00fcr das Produkt oder die vorgesehene Anlage offensichtlich ungeeignet erscheinen, den Produktionsablauf oder die Anlagensicherheit gef\u00e4hrden oder ein Risiko f\u00fcr die Produktsicherheit begr\u00fcnden. Sch\u00f6ner Kosmetik unterrichtet den Kunden unverz\u00fcglich. Bereits angefallene Kosten sowie die Kosten der Terminverschiebung tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Regulatorische Verantwortung, verantwortliche Person<\/p>\n<p>(1) Der Kunde bringt die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke in den Verkehr. Der Kunde ist verantwortliche Person im Sinne des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009 und tr\u00e4gt die sich daraus ergebenden Pflichten.<\/p>\n<p>(2) Soweit Sch\u00f6ner Kosmetik als in der Union ans\u00e4ssiger Hersteller nach Art. 4 Abs. 3 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009 verantwortliche Person w\u00e4re, benennt Sch\u00f6ner Kosmetik hiermit den Kunden durch schriftliches Mandat nach Art. 4 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung als verantwortliche Person. Der Kunde nimmt dieses Mandat mit Erteilung des Auftrags an. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anforderung eine gesonderte Mandatsurkunde zu unterzeichnen. Der Kunde muss in der Union ans\u00e4ssig sein; andernfalls hat er eine in der Union ans\u00e4ssige verantwortliche Person zu benennen und Sch\u00f6ner Kosmetik in Textform mitzuteilen.<\/p>\n<p>(3) Sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, schuldet Sch\u00f6ner Kosmetik folgende Leistungen nicht:<\/p>\n<p>a) die Sicherheitsbewertung und die Erstellung des Sicherheitsberichts nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009,<br \/>\nb) die Erstellung, F\u00fchrung und Bereithaltung der Produktinformationsdatei,<br \/>\nc) die Notifizierung im Cosmetic Products Notification Portal (CPNP),<br \/>\nd) die rechtliche Pr\u00fcfung von Kennzeichnung, INCI-Deklaration, Pflichtangaben und Werbeaussagen sowie deren Konformit\u00e4t mit der Verordnung (EU) Nr. 655\/2013,<br \/>\ne) die Pr\u00fcfung der Verkehrsf\u00e4higkeit in einzelnen Zielm\u00e4rkten sowie Registrierungen au\u00dferhalb der Europ\u00e4ischen Union,<br \/>\nf) die Kosmetovigilanz einschlie\u00dflich Erfassung und Meldung unerw\u00fcnschter Wirkungen,<br \/>\ng) die Kommunikation mit \u00dcberwachungsbeh\u00f6rden sowie die Durchf\u00fchrung und Organisation von R\u00fcckrufen und R\u00fccknahmen.<br \/>\n(4) Leistungen nach Absatz 3 werden von Sch\u00f6ner Kosmetik nur geschuldet, soweit sie in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als gesonderte Leistungsposition unter Angabe des Leistungsumfangs bezeichnet sind. Erw\u00e4hnungen in Angeboten, E-Mails, Projektbesprechungen, Pr\u00e4sentationen oder Protokollen begr\u00fcnden keine Leistungspflicht.<\/p>\n<p>(5) \u00dcbernimmt Sch\u00f6ner Kosmetik einzelne Leistungen nach Absatz 3, wird sie ausschlie\u00dflich als Dienstleisterin f\u00fcr den Kunden t\u00e4tig. Die Rolle der verantwortlichen Person geht dadurch nicht auf Sch\u00f6ner Kosmetik \u00fcber.<\/p>\n<p>(6) Ausk\u00fcnfte, Hinweise, Einsch\u00e4tzungen und Empfehlungen zu Rezepturen, Rohstoffen, Kennzeichnung, Claims, Zulassung, Regulatorik und zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009, die Sch\u00f6ner Kosmetik au\u00dferhalb einer nach Absatz 4 gesondert vereinbarten Leistungsposition erteilt, erfolgen unverbindlich und nach dem jeweiligen Kenntnisstand. Sie begr\u00fcnden keine Beschaffenheitsvereinbarung, keine Garantie und keine Beratungs-, Pr\u00fcfungs- oder Hinweispflicht. Sie stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und ersetzen die eigene Pr\u00fcfung durch den Kunden sowie die Einholung fachkundigen rechtlichen Rats nicht. Die Verantwortung f\u00fcr die Verkehrsf\u00e4higkeit sowie f\u00fcr die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit von Rezeptur, Kennzeichnung und Werbeaussagen bleibt beim Kunden. \u00a7 13 Abs. 1 bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(7) Der Kunde stellt Sch\u00f6ner Kosmetik von allen Anspr\u00fcchen Dritter sowie von beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen, Bu\u00dfgeldern und Kosten frei, die darauf beruhen, dass der Kunde die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Qualit\u00e4t, Dokumentation, Audits, Verpackungspflichten<\/p>\n<p>(1) Die Herstellung erfolgt nach den Grunds\u00e4tzen der Guten Herstellungspraxis f\u00fcr kosmetische Mittel gem\u00e4\u00df DIN EN ISO 22716; Sch\u00f6ner Kosmetik ist nach dieser Norm zertifiziert und weist die Zertifizierung auf Verlangen nach. Sch\u00f6ner Kosmetik stellt die herstellungsbezogenen Unterlagen, insbesondere Chargendokumentation, Herstellungs- und Pr\u00fcfvorschriften sowie Rohstoffspezifikationen und Analysenzertifikate, in dem f\u00fcr die Produktinformationsdatei erforderlichen Umfang zur Verf\u00fcgung. Ein Anspruch auf \u00dcberlassung von Rezepturen oder Verfahrens-Know-how besteht nicht; die Bereitstellung erfolgt erforderlichenfalls unmittelbar gegen\u00fcber dem Sicherheitsbewerter unter Wahrung der Vertraulichkeit.<\/p>\n<p>(2) Chargendokumentation, Pr\u00fcfprotokolle und R\u00fcckstellmuster bewahrt Sch\u00f6ner Kosmetik bis 12 Monate nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums der jeweiligen Charge auf und stellt sie dem Kunden in diesem Zeitraum auf Anforderung zur Verf\u00fcgung. Weitergehende Aufbewahrungs- und Bereithaltungspflichten der verantwortlichen Person, insbesondere nach Art. 11 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1223\/2009, obliegen dem Kunden. Auf Wunsch \u00fcbernimmt Sch\u00f6ner Kosmetik eine l\u00e4ngere Aufbewahrung gegen gesonderte Verg\u00fctung.<\/p>\n<p>(3) Der Kunde ist berechtigt, einmal je Kalenderjahr nach vorheriger Terminabstimmung mit einer Ank\u00fcndigungsfrist von mindestens 30 Tagen ein Audit der f\u00fcr seine Produkte relevanten Herstellungs-, Lager- und Pr\u00fcfbereiche w\u00e4hrend der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten durchzuf\u00fchren. Weitere Audits sowie Audits ohne konkreten Anlass werden nach Aufwand berechnet. Anlassbezogene Audits nach einem berechtigten Qualit\u00e4tsvorfall bleiben hiervon unber\u00fchrt und sind kurzfristig zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>(4) Einsicht in Rezepturen und Verfahrens-Know-how von Sch\u00f6ner Kosmetik, in Kalkulationen sowie in Unterlagen, Rezepturen und Produkte anderer Kunden wird nicht gew\u00e4hrt. Audits durch Wettbewerber von Sch\u00f6ner Kosmetik oder durch von diesen beauftragte Dritte sind ausgeschlossen. Auditoren und begleitende Personen sind vor Beginn zur Geheimhaltung entsprechend \u00a7 16 zu verpflichten. Ma\u00dfnahmen aufgrund von Auditfeststellungen bed\u00fcrfen einer Vereinbarung in Textform. Beh\u00f6rdliche Kontrollen und Kontrollen der Zertifizierungsstelle bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Bringt der Kunde die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr, ist er Hersteller im Sinne des Verpackungsgesetzes und tr\u00e4gt f\u00fcr die Verkaufs- und Umverpackungen die Registrierungs-, Systembeteiligungs-, Melde- und Kennzeichnungspflichten. Entsprechendes gilt f\u00fcr Registrierungs-, Melde- und Entsorgungspflichten in anderen Zielm\u00e4rkten sowie f\u00fcr Pflichten aus der EU-Verpackungsverordnung und aus Vorschriften \u00fcber die erweiterte Herstellerverantwortung. Der Kunde weist seine Registrierung auf Verlangen unter Angabe der Registrierungsnummer nach und stellt Sch\u00f6ner Kosmetik von Anspr\u00fcchen, Bu\u00dfgeldern und beh\u00f6rdlichen Ma\u00dfnahmen wegen Verletzung dieser Pflichten frei. F\u00fcr die von Sch\u00f6ner Kosmetik eingesetzten Transportverpackungen tr\u00e4gt Sch\u00f6ner Kosmetik die entsprechenden Pflichten selbst.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Preise und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>(1) Die Preise verstehen sich als Nettopreise ab Werk Hallbergmoos (FCA Birkeneck 9, 85399 Hallbergmoos, Incoterms\u00ae 2020) ausschlie\u00dflich Verpackung sowie Versand-, Transport- und Versicherungskosten, zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise verstehen sich in Euro. Kosten des Zahlungsverkehrs, Bankgeb\u00fchren und Kosten der W\u00e4hrungsumrechnung tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>(2) Die vereinbarten Preise gelten f\u00fcr den in der Auftragsbest\u00e4tigung genannten Preisbindungszeitraum. Ist kein Zeitraum genannt, gelten sie f\u00fcr Lieferungen und Abrufe innerhalb von vier Monaten ab Auftragsbest\u00e4tigung. F\u00fcr danach zu fertigende oder abzurufende Mengen ist der Preis vor Fertigung in Textform neu zu vereinbaren. Kommt eine Vereinbarung innerhalb von 15 Werktagen nach einem entsprechenden Angebot nicht zustande, ist jede Vertragspartei berechtigt, hinsichtlich der noch nicht gefertigten Menge vom Vertrag zur\u00fcckzutreten; Schadensersatzanspr\u00fcche bestehen in diesem Fall nicht.<\/p>\n<p>(3) Verpackungen werden nicht zur\u00fcckgenommen, soweit keine gesetzliche R\u00fccknahmepflicht besteht.<\/p>\n<p>(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig, sofern in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes vereinbart ist. Ein Skontoabzug bedarf einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung in Textform.<\/p>\n<p>(5) Bei Zahlungsverzug ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 9 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro nach \u00a7 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>(6) Werden Sch\u00f6ner Kosmetik nach Vertragsschluss Umst\u00e4nde bekannt, die die Zahlungsf\u00e4higkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abh\u00e4ngig zu machen, s\u00e4mtliche offenen Forderungen sofort f\u00e4llig zu stellen und nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p>(7) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Lieferzeit, H\u00f6here Gewalt<\/p>\n<p>(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Im \u00dcbrigen sind Angaben zur Lieferzeit unverbindliche Circa-Angaben.<\/p>\n<p>(2) Der Beginn der Lieferfrist setzt die Kl\u00e4rung aller technischen und kaufm\u00e4nnischen Fragen, die Freigabe von Mustern und Gestaltungen, die Beibringung erforderlicher beh\u00f6rdlicher Bescheinigungen, Akkreditive und Garantien sowie den Eingang vollst\u00e4ndiger und spezifikationsgerechter Beistellungen und vereinbarter Anzahlungen voraus. Insbesondere m\u00fcssen die Anlieferung der vom Kunden beigestellten Packmittel und die Freigabe der Muster so rechtzeitig erfolgen, dass sie zum vereinbarten Wunschliefertermin passen; verz\u00f6gert sich eine der beiden, verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.<\/p>\n<p>(3) F\u00fcr die Einhaltung von Lieferfristen ist der Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Frachtf\u00fchrer beziehungsweise die Bereitstellung zur Abholung ab Werk ma\u00dfgebend. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn Sch\u00f6ner Kosmetik die Versandbereitschaft bis zu ihrem Ablauf angezeigt hat.<\/p>\n<p>(4) Ger\u00e4t Sch\u00f6ner Kosmetik in Verzug, kann der Kunde Rechte erst nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist geltend machen. Die Nachfrist betr\u00e4gt mindestens 15 Werktage.<\/p>\n<p>(5) Ereignisse h\u00f6herer Gewalt und sonstige von Sch\u00f6ner Kosmetik nicht zu vertretende Umst\u00e4nde \u2014 insbesondere Arbeitsk\u00e4mpfe, Betriebsst\u00f6rungen, Energie- und Rohstoffmangel, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen, Epidemien, Transportst\u00f6rungen sowie die nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfe Belieferung durch Vorlieferanten trotz sorgf\u00e4ltiger Auswahl und kongruenter Eindeckung \u2014 verl\u00e4ngern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Schadensersatzanspr\u00fcche sind insoweit ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(6) Sch\u00f6ner Kosmetik ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung f\u00fcr den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zus\u00e4tzlichen Kosten entstehen. Teillieferungen k\u00f6nnen gesondert berechnet werden.<\/p>\n<p>\u00a7 9 Lieferung ab Werk, Versand und Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n<p>(1) Die Lieferung erfolgt ab Werk Hallbergmoos. Vereinbart ist die Incoterms\u00ae-Regel FCA Birkeneck 9, 85399 Hallbergmoos (Incoterms\u00ae 2020). Soweit die Bezeichnung \u201eab Werk&#8220; und die vereinbarte Incoterms\u00ae-Regel voneinander abweichen, ist die Incoterms\u00ae-Regel ma\u00dfgeblich. Abweichende Lieferbedingungen gelten nur, wenn sie in der Auftragsbest\u00e4tigung unter Angabe der Incoterms\u00ae-Regel, der Regelfassung und des benannten Ortes ausdr\u00fccklich bezeichnet sind. Die Angabe einer Lieferanschrift in Bestellung, Lieferschein oder Rechnung begr\u00fcndet f\u00fcr sich keine abweichende Lieferbedingung.<\/p>\n<p>(2) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung geht auf den Kunden \u00fcber, sobald die Ware auf das vom Kunden oder in seinem Auftrag gestellte Transportmittel verladen ist. Bei Abholung durch den Kunden oder einen von ihm beauftragten Dritten geht die Gefahr mit Abschluss der Verladung auf dessen Fahrzeug \u00fcber. Dies gilt auch f\u00fcr Teillieferungen.<\/p>\n<p>(3) Eine Vereinbarung \u00fcber die Tragung von Fracht-, Versand-, Verpackungs- oder Versicherungskosten ber\u00fchrt den Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs nicht. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung sowie dann, wenn Sch\u00f6ner Kosmetik den Transport organisiert, den Frachtf\u00fchrer beauftragt oder die Transportkosten zun\u00e4chst verauslagt.<\/p>\n<p>(4) Verz\u00f6gern sich die Verladung, der Versand oder die Abholung aus einem Umstand, dessen Ursache beim Kunden liegt \u2014 insbesondere bei nicht rechtzeitigem Abruf, versp\u00e4teter Gestellung des Transportmittels oder unterbliebener Mitwirkung \u2014, so geht die Gefahr mit dem Tag auf den Kunden \u00fcber, an dem Sch\u00f6ner Kosmetik die Versandbereitschaft angezeigt hat.<\/p>\n<p>(5) Die Verpackung erfolgt in handels\u00fcblicher, f\u00fcr die vereinbarte Transportart geeigneter Ausf\u00fchrung. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf einer von Sch\u00f6ner Kosmetik zu vertretenden nicht ordnungsgem\u00e4\u00dfen Verpackung oder Verladung beruhen, haftet Sch\u00f6ner Kosmetik nach \u00a7 13. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf vom Kunden beigestellten Packmitteln oder auf vom Kunden vorgegebenen Verpackungs- und Ladungssicherungsspezifikationen beruhen, haftet Sch\u00f6ner Kosmetik nicht.<\/p>\n<p>(6) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdr\u00fccklichen Wunsch des Kunden in Textform und auf dessen Kosten abgeschlossen. Eine Pflicht von Sch\u00f6ner Kosmetik, auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit einer Transportversicherung hinzuweisen, besteht nicht.<\/p>\n<p>(7) Beauftragt Sch\u00f6ner Kosmetik auf Wunsch des Kunden einen Frachtf\u00fchrer, Spediteur oder sonstigen Transportdienstleister, handelt Sch\u00f6ner Kosmetik dabei ausschlie\u00dflich im Namen und f\u00fcr Rechnung des Kunden. Der Frachtvertrag kommt allein zwischen dem Kunden und dem Transportdienstleister zustande. Der Transportdienstleister ist nicht Erf\u00fcllungsgehilfe von Sch\u00f6ner Kosmetik. Sch\u00f6ner Kosmetik haftet nicht f\u00fcr dessen Auswahl, dessen Verschulden sowie f\u00fcr Verlust, Besch\u00e4digung oder Verz\u00f6gerung w\u00e4hrend des Transports.<\/p>\n<p>(8) Mangels Weisung des Kunden in Textform erfolgen die Wahl des Transportwegs, des Transportmittels und des Transportdienstleisters nach billigem Ermessen von Sch\u00f6ner Kosmetik, ohne dass hieraus eine Haftung erw\u00e4chst. Befolgt Sch\u00f6ner Kosmetik eine Versandvorschrift des Kunden, geschieht dies ohne eigene Verbindlichkeit f\u00fcr Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Soweit Sch\u00f6ner Kosmetik gegen den Transportdienstleister eigene Anspr\u00fcche wegen Transportsch\u00e4den zustehen, tritt Sch\u00f6ner Kosmetik diese auf Verlangen an den Kunden ab und stellt die zur Anspruchsdurchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n<p>(9) Verauslagt Sch\u00f6ner Kosmetik Transportkosten, erfolgt dies f\u00fcr Rechnung des Kunden. Die Weiterberechnung stellt keine \u00dcbernahme des Transports als eigene Leistungspflicht dar und begr\u00fcndet weder eine Bringschuld noch eine \u00c4nderung der Lieferbedingung nach Absatz 1.<\/p>\n<p>(10) Der Kunde hat \u00e4u\u00dferlich erkennbare Verluste und Besch\u00e4digungen bei Ablieferung gegen\u00fcber dem Transportdienstleister auf dem Frachtbrief oder Ablieferbeleg zu dokumentieren und nach den anwendbaren frachtrechtlichen Vorschriften unverz\u00fcglich anzuzeigen. Nicht \u00e4u\u00dferlich erkennbare Sch\u00e4den hat er innerhalb der frachtrechtlichen Fristen anzuzeigen. Der Kunde unterrichtet Sch\u00f6ner Kosmetik unverz\u00fcglich \u00fcber festgestellte Transportsch\u00e4den und \u00fcbermittelt die Dokumentation.<\/p>\n<p>(11) Der Kunde hat die Ware ab Gefahr\u00fcbergang lichtgesch\u00fctzt und bei einer Temperatur von 15 \u00b0C bis 25 \u00b0C zu transportieren und zu lagern. Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Beanstandung darauf beruht, dass diese Bedingungen nicht eingehalten wurden.<\/p>\n<p>\u00a7 10 Abnahme, Annahmeverzug, Lagerkosten<\/p>\n<p>(1) Der Kunde hat die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Anzeige der Versandbereitschaft abzunehmen oder abzurufen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Ware in das Au\u00dfenlager von Sch\u00f6ner Kosmetik gebracht und kann dort vom Kunden abgeholt werden. Die Kosten der Ein- und Auslagerung tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>(2) Nach Gefahr\u00fcbergang entstehende Lagerkosten tr\u00e4gt der Kunde. Lagert Sch\u00f6ner Kosmetik die Ware selbst ein, betragen die Lagerkosten 0,25 % des Nettorechnungsbetrags der eingelagerten Ware je angefangene Woche, insgesamt h\u00f6chstens 5 % des Nettorechnungsbetrags. Der Nachweis h\u00f6herer oder geringerer Lagerkosten bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.<\/p>\n<p>(3) Nimmt der Kunde die Ware nach Ablauf der Frist nach Absatz 1 nicht ab, ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(4) Bei Ware mit begrenzter Haltbarkeit ist Sch\u00f6ner Kosmetik nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden zu verwerten oder zu entsorgen; der Verg\u00fctungsanspruch bleibt bestehen.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung Eigentum von Sch\u00f6ner Kosmetik.<\/p>\n<p>(2) Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets f\u00fcr Sch\u00f6ner Kosmetik als Herstellerin, ohne dass hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei Verbindung oder Vermischung mit anderen Sachen erwirbt Sch\u00f6ner Kosmetik Miteigentum im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der \u00fcbrigen Sachen.<\/p>\n<p>(3) Zur Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Er tritt bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in H\u00f6he des Rechnungswerts der Vorbehaltsware an Sch\u00f6ner Kosmetik ab; Sch\u00f6ner Kosmetik nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung erm\u00e4chtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.<\/p>\n<p>(4) \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt Sch\u00f6ner Kosmetik auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.<\/p>\n<p>(5) Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Kunde Sch\u00f6ner Kosmetik unverz\u00fcglich zu unterrichten und auf das Eigentum hinzuweisen.<\/p>\n<p>(6) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Sch\u00f6ner Kosmetik nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen und nach vorheriger Ank\u00fcndigung zu verwerten; der Verwertungserl\u00f6s wird nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die offenen Forderungen angerechnet. In der R\u00fccknahme liegt ein R\u00fccktritt vom Vertrag nur, wenn Sch\u00f6ner Kosmetik dies ausdr\u00fccklich in Textform erkl\u00e4rt. Der Kunde gew\u00e4hrt Sch\u00f6ner Kosmetik zum Zweck der R\u00fccknahme Zutritt zu den Lagerr\u00e4umen.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht, Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n<p>(1) Der Kunde hat die Ware unverz\u00fcglich nach Ablieferung zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel, Falsch- und Mindermengen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, versteckte M\u00e4ngel innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung in Textform unter Angabe von Charge, Menge und Fehlerbild zu r\u00fcgen. \u00a7 377 HGB bleibt unber\u00fchrt. Beanstandete Ware ist bis zur Kl\u00e4rung unver\u00e4ndert aufzubewahren; Sch\u00f6ner Kosmetik ist auf Verlangen Gelegenheit zur Untersuchung und zur Entnahme von R\u00fcckstellmustern zu geben.<\/p>\n<p>(2) Bei berechtigter und fristgerechter M\u00e4ngelr\u00fcge leistet Sch\u00f6ner Kosmetik nach eigener Wahl Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten. Bei unerheblichen M\u00e4ngeln ist ein R\u00fccktritt ausgeschlossen.<\/p>\n<p>(3) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei: branchen\u00fcblichen Abweichungen in Farbe, Geruch, Viskosit\u00e4t und Konsistenz; Sedimentation, Aufrahmung oder Kristallisation; Abweichungen, die auf vom Kunden beigestellten Rohstoffen, Packmitteln oder vorgegebenen Rezepturen und Spezifikationen beruhen; Nichteinhaltung der Transport- und Lagerbedingungen nach \u00a7 9 Abs. 11; Verwendung von Surrogaten oder \u00c4nderungen durch den Kunden; sowie nat\u00fcrlicher Abnutzung und Alterung nach Ablauf der zugesicherten Restlaufzeit.<\/p>\n<p>(4) Bei Ware mit Mindesthaltbarkeitsdatum betr\u00e4gt die Restlaufzeit bei Gefahr\u00fcbergang mindestens 80 % der Gesamthaltbarkeit, sofern in der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>(5) Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt ein Jahr ab Gefahr\u00fcbergang. Eine Nacherf\u00fcllung f\u00fchrt nicht zum Neubeginn der Verj\u00e4hrungsfrist. Satz 1 gilt nicht f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Vorsatzes, arglistigen Verschweigens eines Mangels, Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz und f\u00fcr den Lieferantenregress nach \u00a7\u00a7 445a, 445b BGB.<\/p>\n<p>(6) Der Kunde ist f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der Verwendung, die Verkehrsf\u00e4higkeit und die beh\u00f6rdlichen Zulassungen in den Zielm\u00e4rkten verantwortlich, soweit nicht nach \u00a7 5 Abs. 4 etwas anderes vereinbart ist.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Haftung<\/p>\n<p>(1) Sch\u00f6ner Kosmetik haftet unbeschr\u00e4nkt<\/p>\n<p>a) bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit,<br \/>\nb) bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei \u00dcbernahme einer Garantie,<br \/>\nc) bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br \/>\nd) nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.<br \/>\n(2) Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet Sch\u00f6ner Kosmetik nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, h\u00f6chstens jedoch auf<\/p>\n<p>a) 5.000.000 Euro je Schadensfall und 10.000.000 Euro je Kalenderjahr f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den,<br \/>\nb) 1.000.000 Euro je Schadensfall und 2.000.000 Euro je Kalenderjahr f\u00fcr reine Verm\u00f6genssch\u00e4den.<br \/>\n(3) Im \u00dcbrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr mittelbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn, Produktions- und Nutzungsausfall, Verm\u00f6genssch\u00e4den sowie Kosten von R\u00fcckrufaktionen, soweit nicht Absatz 1 eingreift.<\/p>\n<p>(4) Die vorstehenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten f\u00fcr Anspr\u00fcche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung und f\u00fcr Anspr\u00fcche wegen Verletzung von Pflichten bei Vertragsanbahnung. Sie gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erf\u00fcllungsgehilfen von Sch\u00f6ner Kosmetik. Sie gelten ferner f\u00fcr Leistungen, die Sch\u00f6ner Kosmetik ohne gesonderte Verg\u00fctung erbringt, insbesondere f\u00fcr die Verladung im Rahmen von \u00a7 9.<\/p>\n<p>(5) Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Produkthaftung, R\u00fcckruf, Versicherung<\/p>\n<p>(1) Der Kunde stellt Sch\u00f6ner Kosmetik von Anspr\u00fcchen Dritter frei, soweit diese auf Umst\u00e4nden beruhen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere auf von ihm beigestellten Rezepturen, Rohstoffen, Packmitteln, Kennzeichnungen oder Werbeaussagen.<\/p>\n<p>(2) \u00dcber R\u00fccknahmen, R\u00fcckrufe und beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen entscheidet der Kunde als verantwortliche Person. Er unterrichtet Sch\u00f6ner Kosmetik unverz\u00fcglich und stimmt Umfang und Durchf\u00fchrung mit ihr ab, soweit dies ohne Gef\u00e4hrdung der Verbrauchersicherheit m\u00f6glich ist. Die Kosten tr\u00e4gt derjenige, in dessen Verantwortungsbereich die Ursache liegt. Der Kostenanteil von Sch\u00f6ner Kosmetik ist bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit auf 30.000 Euro je R\u00fcckrufma\u00dfnahme und Kalenderjahr begrenzt. L\u00e4sst sich die Ursache zun\u00e4chst nicht kl\u00e4ren, tr\u00e4gt der Kunde die Kosten vorl\u00e4ufig. Beide Vertragsparteien wirken an der Aufkl\u00e4rung mit; nach Kl\u00e4rung werden die Kosten entsprechend den Verantwortungsanteilen ausgeglichen. Eine \u00c4nderung der gesetzlichen Beweislast ist hiermit nicht verbunden.<\/p>\n<p>(3) Der Kunde unterh\u00e4lt eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung einschlie\u00dflich Produktr\u00fcckrufkostendeckung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 Euro pauschal f\u00fcr Personen- und Sachsch\u00e4den und weist diese auf Verlangen nach. Vertreibt der Kunde die Produkte in den USA, in US-Territorien oder in Kanada, hat er Sch\u00f6ner Kosmetik hierauf vor Auftragserteilung in Textform hinzuweisen und eine Deckung nachzuweisen, die diese Gebiete einschlie\u00dft.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Stornierung, Restmengen, Auftragsende<\/p>\n<p>(1) Eine Stornierung oder Reduzierung best\u00e4tigter Auftr\u00e4ge bedarf der Zustimmung von Sch\u00f6ner Kosmetik in Textform.<\/p>\n<p>(2) Stimmt Sch\u00f6ner Kosmetik zu, hat der Kunde die bis dahin angefallenen Kosten zu ersetzen, insbesondere f\u00fcr kundenspezifisch beschaffte Rohstoffe und Packmittel, Entwicklungs- und R\u00fcstkosten sowie bereits gefertigte Ware, zuz\u00fcglich eines pauschalen Anteils f\u00fcr entgangenen Gewinn in H\u00f6he von 10 % des Nettoauftragswerts des stornierten Teils. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.<\/p>\n<p>(3) Bei Auslauf, K\u00fcndigung oder Stornierung eines Auftrags oder einer Produktlinie hat der Kunde kundenspezifische Rohstoffe, Packmittel und Kennzeichnungsmaterialien, die Sch\u00f6ner Kosmetik im Rahmen der vereinbarten oder der vom Kunden avisierten Bedarfsmengen beschafft hat, gegen Erstattung des Einstandspreises zuz\u00fcglich Handlingpauschale abzunehmen. Nicht abgerufene Mengen k\u00f6nnen nach angemessener Fristsetzung in Rechnung gestellt werden.<\/p>\n<p>(4) Nach Abschluss des letzten Auftrags oder bei Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung hat der Kunde beigestelltes Material sowie in seinem Eigentum stehende Werkzeuge innerhalb von 30 Kalendertagen nach Aufforderung in Textform abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, Lagerkosten entsprechend \u00a7 10 Abs. 2 zu berechnen und das Material nach erneuter Fristsetzung von 30 Kalendertagen auf Kosten des Kunden zur\u00fcckzusenden, zu verwerten oder zu entsorgen. Bei Material, dessen Haltbarkeit abgelaufen ist oder dessen weitere Lagerung aus gefahrstoff-, hygiene- oder brandschutzrechtlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist, ist Sch\u00f6ner Kosmetik nach Ank\u00fcndigung zur Entsorgung auf Kosten des Kunden ohne weitere Fristsetzung berechtigt.<\/p>\n<p>\u00a7 16 Geheimhaltung, Muster, Referenzen<\/p>\n<p>(1) Die Vertragsparteien behandeln alle im Rahmen der Gesch\u00e4ftsbeziehung erlangten nicht offenkundigen Informationen vertraulich und verwenden sie nur zu Vertragszwecken. Die Pflicht besteht f\u00fcr drei Jahre nach Beendigung der Gesch\u00e4ftsbeziehung fort.<\/p>\n<p>(2) Sch\u00f6ner Kosmetik ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu benennen. Ohne diese Zustimmung wird Sch\u00f6ner Kosmetik gefertigte Produkte des Kunden weder Dritten gegen\u00fcber zeigen noch zu Werbezwecken verwenden.<\/p>\n<p>(3) Dem Kunden \u00fcberlassene bedruckte Muster, Andrucke und Referenzmuster dienen ausschlie\u00dflich der Ansicht und Freigabe. Eine kommerzielle Nutzung, ein Inverkehrbringen und eine Weitergabe an Dritte sind unzul\u00e4ssig. Der Kunde stellt sicher, dass durch die Verwendung \u00fcberlassener Muster keine Rechte Dritter verletzt werden.<\/p>\n<p>\u00a7 17 Ausfuhr, Umsatzsteuer, Sanktionen<\/p>\n<p>(1) Bei Lieferungen in das \u00fcbrige Gemeinschaftsgebiet hat der Kunde seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Lieferung mitzuteilen und die f\u00fcr die Steuerbefreiung erforderlichen Belegnachweise, insbesondere die Gelangensbest\u00e4tigung, unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Lieferung, beizubringen.<\/p>\n<p>(2) Bei Ausfuhr in das Drittland hat der Kunde die Ausfuhrnachweise unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Lieferung, vorzulegen.<\/p>\n<p>(3) Holt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter die Ware ab und verbringt sie in das \u00fcbrige Gemeinschaftsgebiet oder in ein Drittland, hat der Kunde<\/p>\n<p>a) vor oder bei \u00dcbernahme eine Versicherung in Textform abzugeben, die Ware in das \u00fcbrige Gemeinschaftsgebiet beziehungsweise in das benannte Drittland zu bef\u00f6rdern, unter Angabe des Bestimmungsorts,<br \/>\nb) bei Abholung durch einen Beauftragten dessen Vollmacht sowie einen Nachweis \u00fcber Identit\u00e4t und Vertretungsberechtigung der abholenden Person vorzulegen, und<br \/>\nc) die Belegnachweise nach Absatz 1 beziehungsweise die Ausfuhrnachweise nach Absatz 2 innerhalb der dort genannten Fristen beizubringen, im Drittlandsfall insbesondere den Ausgangsvermerk der Ausfuhranmeldung.<br \/>\n(4) Solange die Nachweise nach Absatz 3 nicht vollst\u00e4ndig vorliegen, ist Sch\u00f6ner Kosmetik berechtigt, die Lieferung mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen oder die Aush\u00e4ndigung der Ware von einer Sicherheitsleistung in H\u00f6he der gesetzlichen Umsatzsteuer abh\u00e4ngig zu machen. Nach vollst\u00e4ndigem Nachweis wird die berechnete Umsatzsteuer erstattet beziehungsweise die Sicherheit freigegeben.<\/p>\n<p>(5) Kommt der Kunde seinen Pflichten nach den Abs\u00e4tzen 1 bis 3 nicht nach und wird Sch\u00f6ner Kosmetik deshalb mit Umsatzsteuer belastet, hat der Kunde den entsprechenden Betrag nebst Zinsen und Nebenkosten zu erstatten.<\/p>\n<p>(6) Bei Ausfuhr in das Drittland obliegen dem Kunden die Ausfuhranmeldung sowie s\u00e4mtliche Zoll- und Ausfuhrformalit\u00e4ten einschlie\u00dflich der hierf\u00fcr erforderlichen Bewilligungen und Genehmigungen; er tritt insoweit als Ausf\u00fchrer auf. Etwas anderes gilt nur, soweit die \u00dcbernahme der Ausfuhrabfertigung durch Sch\u00f6ner Kosmetik in der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich als gesonderte Leistungsposition bezeichnet ist. Sch\u00f6ner Kosmetik unterst\u00fctzt den Kunden bei der Beschaffung der erforderlichen Unterlagen gegen Kostenerstattung. Kosten, Abgaben und Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde die Ausfuhrabfertigung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df vornimmt, tr\u00e4gt der Kunde.<\/p>\n<p>(7) Die Erf\u00fcllung des Vertrags steht unter dem Vorbehalt, dass keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Ausfuhr-, Einfuhr- oder Sanktionsvorschriften entgegenstehen. Der Kunde sichert zu, die Ware nicht unter Versto\u00df gegen solche Vorschriften weiterzuver\u00e4u\u00dfern oder zu verwenden.<\/p>\n<p>\u00a7 18 Schlussbestimmungen<\/p>\n<p>(1) Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist Hallbergmoos, Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Zahlungen ist der Sitz von Sch\u00f6ner Kosmetik.<\/p>\n<p>(2) Ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Gesch\u00e4ftsbeziehung ist M\u00fcnchen. Sch\u00f6ner Kosmetik ist dar\u00fcber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.<\/p>\n<p>(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<p>(4) Die Abtretung von Anspr\u00fcchen des Kunden gegen Sch\u00f6ner Kosmetik sowie die \u00dcbertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag oder die \u00dcbernahme des Vertrags durch einen Dritten bed\u00fcrfen der Zustimmung von Sch\u00f6ner Kosmetik in Textform. \u00a7 354a HGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Verhaltenskodizes, Lieferantenerkl\u00e4rungen, Selbstausk\u00fcnfte und Anforderungen des Kunden aus Vorschriften zur Sorgfaltspflicht in Lieferketten werden nur Vertragsbestandteil, soweit Sch\u00f6ner Kosmetik ihnen ausdr\u00fccklich in Textform zugestimmt hat. Sch\u00f6ner Kosmetik unterst\u00fctzt den Kunden bei berechtigten Auskunftsverlangen im zumutbaren Umfang; der hierf\u00fcr erforderliche Aufwand wird ab dem zweiten Verlangen je Kalenderjahr nach Aufwand berechnet.<\/p>\n<p>(6) Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Werden diese AGB oder einzelne Dokumente in einer anderen Sprache zur Verf\u00fcgung gestellt, dient dies allein der Information; ma\u00dfgeblich ist ausschlie\u00dflich die deutsche Fassung.<\/p>\n<p>(7) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein, bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Sch\u00f6ner Kosmetik GmbH \u00b7 Birkeneck 9 \u00b7 85399 Hallbergmoos \u00b7 Telefon +49 811 999 588 99 \u00b7 info@schoener-kosmetik.de<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer: Mauritz Schwartz \u00b7 Amtsgericht M\u00fcnchen HRB 92081 \u00b7 USt-IdNr. DE 129472636<br \/>\nFassung vom 09.08.2026. 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